Für den Unternehmensverbund der S i T - Suchthilfe in Thüringen gGmbH, NEUSTART gGmbH und sabit gGmbH
Interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Mit Hilfe unserer internen Meldestelle haben Sie die Möglichkeit Hinweise auf Missstände innerhalb unseres Unternehmensverbundes anzuzeigen. Sie, als meldende Person, sind dabei gesetzlich vor (arbeitsrechtlichen) Benachteiligungen in Folge einer Meldung geschützt, sofern Sie nicht absichtlich falsche Informationen, Beschuldigungen oder Verdächtigungen angeben. Das bedeutet, dass Ihnen keine negativen Konsequenzen (z.B. Kündigung) in Bezug auf Ihre Arbeitsstelle drohen. Außerdem sichern wir Ihnen absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit zu, die Bearbeitung einer Meldung erfolgt ausschließlich durch die Hinweisgeberschutzbeauftragte.
Über folgende Wege können Sie Ihren Hinweis bei uns einreichen:
- Online-System: https://report.hintcatcher.com/IkkldLwl8HjPB2GJnA2L/
Aus Sicherheitsgründen ist die Webadresse hier nicht anklickbar, bitte kopieren Sie die Zeile und fügen sie in die Adresszeile Ihres Internetbrowsers ein.
- Telefonisch: folgt in Kürze
- Schriftlich per Post unter folgender Adresse: folgt in Kürze
- Persönlich: vereinbaren Sie hierzu über einen der oben genannten Wege einen Termin
Unter allen Kontaktwegen erreichen Sie ausschließlich die Hinweisgeberschutzbeauftragte. Diese ist einzig und allein auf das Online-System sowie das genannte Telefon und Postfach zugriffsberechtigt und bearbeitet jede Meldung selbständig, unabhängig und unter absoluter Vertraulichkeit. Sie ist nicht berechtigt Ihren Namen oder andere Informationen über Ihre Meldung ohne Ihr Einverständnis an die Geschäftsleitung oder andere Personen weiterzugeben.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen Mitteilungen über Verstöße gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften zu erhalten. Helfen Sie uns Missstände aufzudecken, um negativen Folgen vorzubeugen oder sie bestenfalls zu verhindern. Daher möchten wir Sie darin bestärken unsere interne Meldestelle zu nutzen. Hierbei steht Ihnen bei Fragen oder Unsicherheiten die Hinweisgeberschutzbeauftragte zur Verfügung.
Ferner steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich an eine externe Meldestelle (Meldestellen des Bundes und der Länder) zu wenden.
Erläuterungen
Wer darf eine Meldung abgeben?
- Beschäftigte innerhalb unseres Unternehmensverbundes
- Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit unserem Unternehmensverbund Kontakt haben (z.B. Geschäftspartner oder Geschäftspartnerinnen, Bewerbende)
Was kann gemeldet werden? Unter anderem:
- Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder Rechtsvorschriften oder Versuche der Verschleierung von Verstößen
- Strafrechtlich relevantes Verhalten (z.B. Korruption, Betrug, Diebstahl)
Wer wird durch das Gesetz geschützt?
- Personen, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit (oder im Vorfeld dieser) Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehene Meldestelle anzeigen oder offenlegen; sowie Personen, die Gegenstand der Meldung oder davon betroffen sind
In welchem Fall besteht kein gesetzlicher Schutz für hinweisgebende Personen?
- Wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden oder offenlegen
Kann eine Meldung auch anonym erfolgen?
- Ja, jedoch kann dies hinderlich für die Aufklärung des Sachverhaltes sein. Bei Unklarheiten ist es wichtig Rückfragen stellen zu können, um Missverständnisse zu vermeiden und zu verhindern, dass das Verfahren aufgrund fehlender Informationen eingestellt werden muss. Innerhalb unseres Online-Meldeportals ist es technisch nicht möglich die eingehenden Meldungen zurück zu verfolgen.
Wie geht es nach der Abgabe einer Meldung weiter?
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung und ggf. erfolgter Rücksprachen mit Ihnen, werden entsprechende Folgemaßnahmen ergriffen, über die Sie dann spätestens nach 3 Monaten eine Rückmeldung erhalten.