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Adaptionseinrichtung Weimar



Personenkreis


Das Angebot ist offen für Abhängige illegaler Drogen, Alkoholabhängige, Medikamen-tenabhängige, Mehrfachabhängige (Polytoxikomane), Glückspielsüchtige, Essgestörte und richtet sich insbesondere an solche Abhängigkeitskranke, die infolge ihrer Erkrankung

noch nicht, nicht ausreichend bzw. nicht mehr beruflich und sozial integriert sind,
hinsichtlich der erforderlichen Schritte zur beruflichen und sozialen Reintegration noch unsicher sind,
vom dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit bedroht sind,
eine geringe Belastbarkeit (psychisch und/oder physisch) aufweisen,
unter verschiedenen Folgeerkrankungen leiden,
nicht ausreichend positive Erfahrungen mit selbständiger Lebensgestaltung sammeln konnten,
unter mangelnden Selbstbewusstsein leiden,
bisher keine tragfähigen Beziehungen aufbauen konnten oder diese im Zuge ihrer Suchtent-wicklung verloren haben,
über wenig soziale Kompetenzen verfügen,
den verschiedensten Stressfaktoren des (Berufs-) Alltages noch nicht ausreichend gewachsen sind.


Durch spezielle rehabilitative Maßnahmen kann diesen Menschen eine realistische Chance zur langfristigen Wiedereingliederung eröffnet werden.
Für die Adaptionseinrichtung in Weimar hat die Zielgruppe der jungen Suchtmittelabhängigen zwi-schen 18 und 39 Jahren eine besondere Bedeutung. Dabei soll im Sinne des integrativen Ansat-zes einerseits jungen von illegalen Drogen Abhängigen und andererseits jungen von Alkohol Abhängigen ein Angebot gemacht werden.

Bei vorliegendem Einverständnis der Eltern werden im Einzelfall auch minderjährige Jugendliche (ab 16 Jahre) aufgenommen, sofern das Behandlungskonzept indiziert erscheint.

Personen aus der Gruppe der chronisch-mehrfachgeschädigten Abhängigkeitskranken kann ein Behandlungsangebot gemacht werden, sofern der individuell vorliegende ärztliche und pflegerische Hilfebedarf dies zulässt und die angestrebte Verbesserung der Leistungsfähigkeit realistisch er-scheint.

Die Adaptionseinrichtung nimmt auch Paare auf.
Eine Mitaufnahme von Kindern (ab ca. 2 Jahren) ist in Einzelfällen möglich. Die Betreuung der Kinder erfolgt tagsüber in öffentlichen Einrichtungen (Kita, Schule o.ä.), in den Abendstunden durch die Eltern innerhalb der Adaptionseinrichtung. Die Klärung der Kostenübernahme (durch Jugendamt oder Reha- Leistungsträger) erfolgt im Vorfeld der Adaptionsmaßnahme.




         
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