Adaptionseinrichtung Weimar

Personenkreis
Das Angebot ist offen für Abhängige illegaler Drogen, Alkoholabhängige,
Medikamen-tenabhängige, Mehrfachabhängige (Polytoxikomane),
Glückspielsüchtige, Essgestörte und richtet sich insbesondere
an solche Abhängigkeitskranke, die infolge ihrer Erkrankung
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noch nicht, nicht ausreichend
bzw. nicht mehr beruflich und sozial integriert sind, |
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hinsichtlich der erforderlichen
Schritte zur beruflichen und sozialen Reintegration noch unsicher
sind, |
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vom dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit
bedroht sind, |
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eine geringe Belastbarkeit (psychisch
und/oder physisch) aufweisen, |
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unter verschiedenen Folgeerkrankungen
leiden, |
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nicht ausreichend positive Erfahrungen
mit selbständiger Lebensgestaltung sammeln konnten, |
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unter mangelnden Selbstbewusstsein
leiden, |
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bisher keine tragfähigen
Beziehungen aufbauen konnten oder diese im Zuge ihrer Suchtent-wicklung
verloren haben, |
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über wenig soziale Kompetenzen
verfügen, |
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den verschiedensten Stressfaktoren
des (Berufs-) Alltages noch nicht ausreichend gewachsen sind. |
Durch spezielle rehabilitative Maßnahmen kann diesen Menschen eine
realistische Chance zur langfristigen Wiedereingliederung eröffnet
werden.
Für die Adaptionseinrichtung in Weimar hat die Zielgruppe der jungen
Suchtmittelabhängigen zwi-schen 18 und 39 Jahren eine besondere Bedeutung.
Dabei soll im Sinne des integrativen Ansat-zes einerseits jungen von illegalen
Drogen Abhängigen und andererseits jungen von Alkohol Abhängigen
ein Angebot gemacht werden.
Bei vorliegendem Einverständnis der Eltern werden im Einzelfall auch
minderjährige Jugendliche (ab 16 Jahre) aufgenommen, sofern das Behandlungskonzept
indiziert erscheint.
Personen aus der Gruppe der chronisch-mehrfachgeschädigten Abhängigkeitskranken
kann ein Behandlungsangebot gemacht werden, sofern der individuell vorliegende
ärztliche und pflegerische Hilfebedarf dies zulässt und die
angestrebte Verbesserung der Leistungsfähigkeit realistisch er-scheint.
Die Adaptionseinrichtung nimmt auch Paare auf.
Eine Mitaufnahme von Kindern (ab ca. 2 Jahren) ist in Einzelfällen
möglich. Die Betreuung der Kinder erfolgt tagsüber in öffentlichen
Einrichtungen (Kita, Schule o.ä.), in den Abendstunden durch die
Eltern innerhalb der Adaptionseinrichtung. Die Klärung der Kostenübernahme
(durch Jugendamt oder Reha- Leistungsträger) erfolgt im Vorfeld der
Adaptionsmaßnahme.
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