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RASTHAUS OBOLUS GERA

Einrichtung für wohnungslose Suchtkranke


Platzkapazität

30 Männer
  4 Frauen


Gesetzliche Grundlage

Richtlinie Artikel 14 der Verfassung des Freistaates Thüringen, §§ 2/ 5 Ordnungsbehördengesetz, §§ 11/12/72 BSHG, Vereinbarung mit der Stadt Gera auf Grundlage des SGB I §§ 17 und 93 in Verbindung mit § 10 BSHG; Richtlinien der Stadt Gera;


Finanzierung

Fehlbedarfsfinanzierung


Zielgruppe

Entspricht der Bedarfslage der Stadt Gera, z.Zt. männliche, wohnungslose Suchtkranke mit schlechter Abstinenzprognose sowie wohnungslose BürgerInnen der Stadt Gera im Allgemeinen


Angebote, Inhalte und Maßnahmen

Einzelgespräche (wöchentlich), Hausgruppe (wöchentlich), Beschäftigungsangebot/Ergotherapie
über Ehrenamt, hauswirtschaftliche Anleitung, sozialpädagogische Begleitung, suchtbegleitende (über-) Lebenshilfe


Dauer des Aufenthaltes
bestimmt sich durch Zuweisung des Sozialamtes Gera/Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit


Personal und Qualifikation

Leitung/Sozialpädagogik: 2 VbE Dipl.-Soz. Päd.
1,5 Diplom- Sozialarbeiter
1 Fachkraft für Soziale Arbeit
1 Fachkraft für Hauswirtschaft
2 Mitarbeiter mit einer artfremden Berufsausbildung

» Räumliche Ausstattung
» Wegbeschreibung

Das Gesamtkonzept des Übergangswohnheimes
(PDF-Dokument, 128 k)
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Suchthilfe in Thüringen g GmbH (SiT)
Rasthaus Obolus
Einrichtung für wohnungslose Suchtkranke
Geschwister-Scholl-Straße 20

07545 Gera

Telefon: (0365) 8 55 91 51 (Leitung)
             (0365) 8 55 91 26 (Sozialbetreuung)
Telefax: (0365) 8 55 91 35




Aussenanlage



Mitarbeiter



Mitarbeiterbüro



Küche


         
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