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Tagesstätte für Suchtkranke Erfurt



Die Tagesstätte befindet sich in 99089 Erfurt, Nordstraße 46. Das Objekt ist ca. 5 Minuten Fußweg von den öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt. Das Stadtzentrum ist damit leicht zu erreichen. Die Einrichtung besteht aus einem Haupt – und Nebengebäude, sowie einer dazugehörigen Freifläche.


Ansprechpartner sind:

Tagesstättenleiterin

FachmitarbeiterIn


Zielgruppe

In die Tagesstätte werden chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängigkeitskranke Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr mit einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung aufgenommen.

Seelisch wesentlich behindert im Sinne des § 39 Abs. 1 BSHG sind Personen, bei denen infolge seelischer Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt ist.

Unter chronischer Abhängigkeit versteht man eine langjährige Abhängigkeitserkrankung mit fortschreitenden Verlauf, die zu erheblichen geistig - seelischen, körperlichen und sozialen , wesentlich und nicht nur vorübergehenden Beeinträchtigungen und Behinderungen im Sinne der §§ 39/40 BSHG geführt hat.


 
Inhalte der Arbeit

Individuelle Hilfeplanung

Beratung, persùnliche Betreuung

Hilfen zur Begegnung und Gestaltung der Freizeit

Erhaltung einer Wohnung

Förderung und Erhaltung der Gesundheit

Förderung von Alltagskompetenzen und Lebenspraxis


Massnahmen

 
Einzel- und Gruppengespräche

Training zur Förderung von Alltagskompetenzen

Hauswirtschaftstraining

Beschäftigungstherapeutisch ausgerichtete tagesstrukturierende Angebote

Arbeitstherapeutisch ausgerichtete tagesstrukturierende Angebote

Angebote zur Freizeitgestaltung

Krisenintervention


Personal

Leitung der Tagesstätte 1:20

Fachmitarbeiter 1:4

Mitarbeiter Organisation und Finanzen 1:40


Räumliche Ausstattung

Die Tagesstätte hält für die Betreuung der Hilfesuchenden folgende Räumlichkeiten vor:

Räume für Arbeits- und Beschäftigungstherapie

Küche mit Arbeitsplätzen

Speiseraum

Gruppenräume

Ruheraum

Büroräume

Sanitärbereich

Lagerräume


Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahme in die Tagesstätte bedarf der Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger (Landessozialamt). Im Rahmen des Gesamtplanes nach § 46 BSHG muss die Notwendigkeit der Aufnahme in die Tagesstätte für Suchtkranke und die Befähigung zu einer verbindlichen und regelmäßigen Teilnahme an den Betreuungsprogrammen dieser Einrichtung (an mind. 3 Tagen in der Woche und täglich mind. 4 Stunden) durch eine Stellungnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes im zuständigen kommunalen Gesundheitsamt nachgewiesen und bestätigt werden.

Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Hilfesuchende sich nicht im Rahmen von der stationären Hilfen bereits in geeigneter Weise tagesstrukturierend betreut wird. Der Besuch der Tagesstätte basiert auf Freiwilligkeit. Nach der Aufnahme mit Vertragsabschluss, in dem Rechte und Pflichten enthalten sind, ist eine regelmäßige Teilnahme am Programm der Einrichtung für den
Besucher verbindlich.


Öffnungszeiten

Das Tagesstättenprogramm findet in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr statt.


Kontakt

Die Tagesstätte befindet sich im Norden der Stadt Erfurt. Mit der Straßenbahn Linie 1 oder 5 fahren Sie bis zur Haltestelle „Stadtwerke“.

» Anfahrtsskizze


Das Gesamtkonzept der Tagesstätte
(PDF-Dokument, 256 k)
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Tagesstätte für Suchtkranke
der SiT Suchthilfe in Thüringen
Nordstrasse 46
99089 Erfurt
Telefon: / Telefax: (03 61) 65 36 50 / 28

         
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