Tagesstätte für Suchtkranke Erfurt

Die Tagesstätte befindet sich in
99089 Erfurt, Nordstraße 46. Das Objekt ist ca.
5 Minuten Fußweg von den öffentlichen Verkehrsmitteln
entfernt. Das Stadtzentrum ist damit leicht zu erreichen.
Die Einrichtung besteht aus einem Haupt und Nebengebäude,
sowie einer dazugehörigen Freifläche.
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Ansprechpartner sind:
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Tagesstättenleiterin
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FachmitarbeiterIn |
Zielgruppe
In die Tagesstätte werden chronisch mehrfach beeinträchtigte
abhängigkeitskranke Frauen und Männer ab dem
18. Lebensjahr mit einer drohenden oder manifesten seelischen
Behinderung aufgenommen.
Seelisch wesentlich behindert im Sinne des § 39
Abs. 1 BSHG sind Personen, bei denen infolge seelischer
Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in
die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt
ist.
Unter chronischer Abhängigkeit versteht man eine
langjährige Abhängigkeitserkrankung mit fortschreitenden
Verlauf, die zu erheblichen geistig - seelischen, körperlichen
und sozialen , wesentlich und nicht nur vorübergehenden
Beeinträchtigungen und Behinderungen im Sinne der
§§ 39/40 BSHG geführt hat.
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Inhalte der Arbeit
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Individuelle Hilfeplanung
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Beratung, persùnliche Betreuung
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Hilfen zur Begegnung und Gestaltung der Freizeit
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Erhaltung einer Wohnung
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Förderung und Erhaltung der Gesundheit
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Förderung von Alltagskompetenzen und Lebenspraxis
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Massnahmen
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Einzel- und Gruppengespräche
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Training zur Förderung von Alltagskompetenzen
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Hauswirtschaftstraining
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Beschäftigungstherapeutisch ausgerichtete
tagesstrukturierende Angebote
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Arbeitstherapeutisch ausgerichtete tagesstrukturierende
Angebote
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Angebote zur Freizeitgestaltung
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Krisenintervention
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Personal
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Leitung der Tagesstätte 1:20
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Fachmitarbeiter 1:4
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Mitarbeiter Organisation und Finanzen 1:40
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Räumliche
Ausstattung
Die Tagesstätte hält für die Betreuung
der Hilfesuchenden folgende Räumlichkeiten
vor: |
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Räume für Arbeits- und Beschäftigungstherapie
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Küche mit Arbeitsplätzen
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Speiseraum
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Gruppenräume
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Ruheraum
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Büroräume
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Sanitärbereich
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Lagerräume
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Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die Tagesstätte bedarf der
Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger
(Landessozialamt). Im Rahmen des Gesamtplanes
nach § 46 BSHG muss die Notwendigkeit der
Aufnahme in die Tagesstätte für Suchtkranke
und die Befähigung zu einer verbindlichen
und regelmäßigen Teilnahme an den Betreuungsprogrammen
dieser Einrichtung (an mind. 3 Tagen in der Woche
und täglich mind. 4 Stunden) durch eine Stellungnahme
des Sozialpsychiatrischen Dienstes im zuständigen
kommunalen Gesundheitsamt nachgewiesen und bestätigt
werden.
Eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme
ist, dass der Hilfesuchende sich nicht im Rahmen
von der stationären Hilfen bereits in geeigneter
Weise tagesstrukturierend betreut wird. Der Besuch
der Tagesstätte basiert auf Freiwilligkeit.
Nach der Aufnahme mit Vertragsabschluss, in dem
Rechte und Pflichten enthalten sind, ist eine
regelmäßige Teilnahme am Programm der
Einrichtung für den
Besucher verbindlich.
Öffnungszeiten
Das Tagesstättenprogramm findet in der Zeit
von 8.00 bis 16.30 Uhr statt.
Kontakt
Die Tagesstätte befindet sich im Norden der
Stadt Erfurt. Mit der Straßenbahn Linie
1 oder 5 fahren Sie bis zur Haltestelle „Stadtwerke“.
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Anfahrtsskizze
Tagesstätte für Suchtkranke
der SiT Suchthilfe in Thüringen
Nordstrasse 46
99089 Erfurt
Telefon: / Telefax: (03 61) 65 36 50 / 28
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