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Ansprechpartner
Diplomsozialarbeiterin
Sozialtherapeutin
Heimleiterin |
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Zielgruppe |
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Zielgruppe
In das Sozialtherapeutische Übergangswohnheim werden
seit 1996 Frauen und Männer aufgenommen, deren besondere
Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen
und auf die der § 72 BSHG und die Verordnung zur Durchführung
des § 72 BSHG Anwendung findet. Es besteht eine sekundäre
Problematik im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum, Suchtgefährdung
oder Abhängigkeitserkrankung. Entscheidend ist dabei,
daß die besondere Lebenslage im Vordergrund des Hilfebedarfs
steht und ambulante Maßnahmen bislang nicht zur Veränderung
der besonderen Lebenssituation führten bzw. auch jetzt
nicht ausreichend sind.
Besonderheiten: Im Sozialtherapeutischen Übergangswohnheim
werden überwiegend Klienten nach langjährigen oder
mehrfachen Aufenthalten in Strafvollzugseinrichtungen aufgenommen.
Seit April 2002 besitzt die Einrichtung die staaliche Anerkennung
zur Behandlung betäubungsmittelabhänginger Straftäter
gemäß §§ 35 und 36 des Betäubungsmittelgesetzes
(BtMG) |
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Inhalte der Arbeit |
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Beratung, persönliche
Betreuung |
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Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung |
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Erlangung und Sicherung eines
Platzes im Arbeitsleben |
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Ausbildung |
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Hilfen zur Begegnung und
Gestaltung der Freizeit |
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Auf Basis einer psychosozialen
Diagnostik und eines neuropsychiatrischen Gutachtens
wird ein allgemeiner und individueller Hilfeplan erstellt.
Dieser wird den jeweiligen Entwicklungsfortschritten
angepaßt. Die 12 Bewohner werden in zwei Wohngruppen
im Bezugstherapeutensystem begleitet. |
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Maßnahmen |
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Einzel- und Gruppengesprächstherapie |
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begleitende Hilfe |
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Hauswirtschaftstraining |
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tagesstrukturierende Angebote |
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Beschäftigungstherapie |
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Arbeitstherapie (intern, extern, Vermittlung in Praktika, Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen,
berufliche Integration) |
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Sport |
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Angebote zur Freizeitgestaltung |
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