Adaptionseinrichtung in Weimar
Adaptionseinrichtung in Weimar
Die Aufnahme
Die Aufnahme in unsere Adaptionseinrichtung bedarf der vorherigen Bewilligung durch den Leistungsträger (LVA o.a.). Dazu stellt die behandelnde Fachklinik ca. 4 Wochen vor Therapieende einen Antrag beim jeweiligen Kostenträger. Parallel dazu stellt sich der Patient mit einer aussagekräftigen Bewerbung in der Adaptionseinrichtung vor.
Das Angebot der Adaptionseinrichtung Weimar richtet sich an Suchtkranke unabhängig vom Alter, Geschlecht und Suchtmittel, welche vom psychosozialen Hintergrund her so gut wie keine oder sehr ungünstige familiäre Bedingungen aufweisen und infolge langer Arbeitslosigkeit bzw. ungenügender beruflicher Sozialisation aus dem sozialen Netz gefallen sind.
Es ist eine Aufnahme im Anschluß an eine Entwöhnungsbehandlung oder einer anderen Behandlungsmaßnahme möglich.
Personenkreis
Das Angebot ist offen für Abhängige illegaler Drogen, Alkoholabhängige, Medikamentenabhängige, Mehrfachabhängige (Polytoxikomane), Glückspielsüchtige, Essgestörte und richtet sich insbesondere an solche Abhängigkeitskranke, die infolge ihrer Erkrankung
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noch nicht, nicht ausreichend bzw. nicht mehr beruflich und sozial integriert sind |
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hinsichtlich der erforderlichen Schritte zur beruflichen und sozialen Reintegration noch unsicher sind |
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vom dauerhaften Verlust der Arbeitsfähigkeit bedroht sind |
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eine geringe Belastbarkeit (psychisch und/oder physisch) aufweisen |
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unter verschiedenen Folgeerkrankungen leiden |
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nicht ausreichend positive Erfahrungen mit selbständiger Lebensgestaltung sammeln konnten |
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unter mangelnden Selbstbewusstsein leiden |
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bisher keine tragfähigen Beziehungen aufbauen konnten oder diese im Zuge ihrer Suchtentwicklung verloren haben |
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über wenig soziale Kompetenzen verfügen |
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den verschiedensten Stressfaktoren des (Berufs-) Alltages noch nicht ausreichend gewachsen sind |
Durch spezielle rehabilitative Maßnahmen kann diesen Menschen eine realistische Chance zur langfristigen Wiedereingliederung eröffnet werden.
Für die Adaptionseinrichtung in Weimar hat die Zielgruppe der jungen Suchtmittelabhängigen zwischen 18 und 39 Jahren eine besondere Bedeutung. Dabei soll im Sinne des integrativen Ansatzes einerseits jungen von illegalen Drogen Abhängigen und andererseits jungen von Alkohol Abhängigen ein Angebot gemacht werden.
Bei vorliegendem Einverständnis der Eltern werden im Einzelfall auch
minderjährige Jugendliche (ab 16 Jahre) aufgenommen, sofern das Behandlungskonzept indiziert erscheint.
Personen aus der Gruppe der
chronisch-mehrfachgeschädigten Abhängigkeitskranken kann ein Behandlungsangebot gemacht werden, sofern der individuell vorliegende ärztliche und pflegerische Hilfebedarf dies zulässt und die angestrebte Verbesserung der Leistungsfähigkeit realistisch erscheint.
Die Adaptionseinrichtung nimmt auch
Paare auf.
Eine Mitaufnahme von Kindern (ab ca. 2 Jahren) ist in Einzelfällen möglich. Die Betreuung der Kinder erfolgt tagsüber in öffentlichen Einrichtungen (Kita, Schule o.ä.), in den Abendstunden durch die Eltern innerhalb der Adaptionseinrichtung. Die Klärung der Kostenübernahme (durch Jugendamt oder Reha-Leistungsträger) erfolgt im Vorfeld der Adaptionsmaßnahme.
Bewerbung des Patienten
Neben dem Kostenantrag der behandelnden Einrichtung stellt sich die Patientin/der Patient schriftlich mit einer aussagefähigen Bewerbung (ausführlicher Lebenslauf, Angaben zu Suchtentwicklung, beruflicher Entwicklung, Erfahrung in der Therapie, eigenen Zielüberlegungen mit eventuell bereits bestehenden Vorstellungen für das angestrebte Praktikumsfeld) in der Adaptionseinrichtung vor.
Eine freie Willenserklärung sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur aktiven Mitwirkung der Patienten werden vorausgesetzt.
Informationsgespräch / Probewohnen
Vor dem Termin der beantragten Aufnahme in die Adaptionseinrichtung besteht das Angebot eines Informationsgespräches. An das Informationsgespräch kann sich ein zwei- bis dreitägiges Probewohnen in der Weimarer Einrichtung anschließen.
Sowohl das Informationsgespräch als auch das Probewohnen sollen neben dem gegenseitigen Kennenlernen abklären, inwieweit die Voraussetzungen für eine Aufnahme in der extern eingerichteten Adaptionsphase gegeben sind.